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Die „Überraschung“
Wer länger mit mir zu tun
haben möchte und mich zu einer extrem devoten, total perversen und sehr
schmerzgeilen Sklavinnensau abrichten möchte, sollte diese kleine „Überraschung“
durchlesen, nach seinen eigenen Wünsche abändern (bitte in einer anderen Farbe)
und an mich schicken.
Sklavinnenvertrag
zwischen
Sklavin: ............................................................
und
der
Herrin_........................................................................
Gültig von
sofort bis auf unbestimmte Dauer
1 Grundsätzliches
1.1 Die Sklavin hat keinerlei
Rechte.
1.2 Die Sklavin geht mit
Körper und Geist in den Besitz der Herrin über
2
Rechte/Gebote/Verbote/Strafen
2.1 Die Herrin hat alle Rechte
gegenüber seiner Sklavin
2.2 Sie hat alles zu tun was
ihre Herrin von ihr verlangst
2.3 Klagen, Meckern, Betteln
hat eine strafe der Stufe I-XI zur folge
2.4 Strafen:
I Foto in der Öffentlichkeit
(wie die Herrin es wünscht)
II Mich zeigen mindestens 80
Minuten
A. Dabei sind zumindest die brüste deutlich unter einem transparenten
T-Shirt oder Bluse zu sehen
B. zusätzlich wird deutlich erkennbar, dass die Sklavin
keinen Slip trägt
C. Es ist für alle deutlich zu sehen, dass die Nippel steil
und hart stehen
D. Mindestens die Nippel liegen frei
E. Die Sklavin hat sich zusätzlich so zu setzen, dass ihre
rasierte Fotze zu sehen ist
III Zeigen und jemanden
ansprechen
A. Jemanden nur so ansprechen,
also nach dem weg fragen und ähnliches
B. Dabei sich deutlich
sichtbar über die Titten streicheln
C. dabei sich geil bewegen und
über dem Rock über die Möse fahren
D. Die nackten brüste
streicheln
E. sichtbar die Fotze
streicheln (also Rock hochschieben)
IV Alles oben Genannte plus
etwas was mit Sperma zu tun hat
A. Die Herrin und den Herren fragen ob die Sklavin ihn
abwichsen darf
B. Die Herrin fragen ob sie einen fremden abwichsen darf
C.. Von der Herrin einen Mann zugeführt zu bekommen, den
die Sklavin abwichsen muss
(A-C: Die Sklavin darf sich das Sperma abwischen)
D-E wie oben die Sklavin muss dass Sperma auf ihrem Körper
verteilen, die Herrin bestimmt wie und wo
V Sich als Hure anbieten
A.: Die Sklavin hat sich Männern anzubieten und sich gegen
Geld ficken zu lassen
B.: Die Sklavin wird von ihrer Herrin als Nutte angeboten
und hat bei den Preisverhandlungen zuzuhören
C.: Die Sklavin hat sich zwei Männern anzubieten denen sie
es als Nutte besorgen muss
D..: die Sklavin wird von ihrer Herrin öffentlich für einen
fick versteigert
VI nach Anweisung fremde mit
oral befriedigen
VII nach Anweisung fremde anal
befriedigen
VIII nach Anweisung muss die
Sklavin sich ganz hingeben
IX nach Anweisung muss die
Sklavin sich verkaufen
X Die Sklavin muss eine
Anzeige in einem Kontaktmagazin/Internet
schalten
A.: für Telefonsex
B.: für normalen Sex
C.: für ns, kv usw Sex
D.: für Tiersex (nur Internet)
XI Sich als Tierhure anbieten
A.: einer Frau oder Mann mit
Hund.
B.: einem Paar mit Hund/en
C.: einer Frau oder Paar mit
größeren Tieren
D.: einer größeren Gruppe mit
verschiedenen Tieren
A-D diese wird dir die Herrin
vorgeben wer es sein soll oder mit dir gemeinsam im Internet auswählen
2.11 Verweigern einer Aufgabe
hat die höchste Bestrafung stufe XI zur folge
2.12 Die Sklavin hat alles in
ihrer Macht stehende zu tun, daß die Herrin
befriedigt wird.
2.11 Jeder Kontakt mit anderen
Menschen ist genehmigungspflichtig.
2.12 Ausgehen ist
genehmigungspflichtig. Wenn die Sklavin nach der Genehmigung fragt, hat sie
einen Kleidungsvorschlag zu machen, der von der Herrin beliebig abgeändert
werden darf.
2.13 Es ist der Sklavin
erlaubt, sich selbst zu befriedigen, nicht jedoch ohne vorherige Genehmigung
des Herrn zum Orgasmus zu kommen. Ausnahme: mindestens einmal in der Woche wird
sich die Sklavin in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder öffentlichen Platz
bis zum Orgasmus befriedigen.
2.14 Die Herrin hat keinerlei
Rechenschaft abzulegen.
2.15 Die Sklavin hat sich
jeden Tag per email zu melden was sie den ganzen Tag gemacht hat und falls ihr
die Herrin aufgaben gegeben hat den Vollzug zu vermelden.
3 Tabus
Folgende Dinge sind ausgeschlossen
:
3.1 Tod
3.2 Verstümmelungen
3.3 Sachen die der Gesundheit
dauerhaft schaden
3.4 Lesbisch in allen
Variationen XXX erlaubt, jedoch auch nur mit Erlaubnis der Herrin.
4 Gegenstände
4.1 Die Sklavin hat alle Gegenstände
die die Herrin von ihr verlangt zu
besorgen und alle nicht
benötigten zu entsorgen
4.2 Wenn die Sklavin
beabsichtigt Kleidung zu kaufen hat sie diese vorher der Herrin zu beschreiben
und um Erlaubnis zu fragen
5. Wann immer die Herrin es
wünscht wird Sie sie besuchen. Reisekosten können auf Befehl der Herrin durch
Dienste der Sklavin an Fremden minimiert werden. Auf der Fahrt hat die Sklavin
eins ihrer transparenten Kleider zu tragen. Wenn sie deswegen angemacht wird,
kann sie sich gegen Erstattung ihrer Fahrtkosten zur Verfügung stellen.
5.1 Die Sklavin ist durch die
Herrin auch verleihbar . Sie kann sowohl
kostenlos an Freunde als auch gebührenpflichtig oder gegen Gegenleistung an
Fremde vergeben werden. Die Sklavin hat hier kein Mitspracherecht, kann aber
verlangen, dass die Herrin dabei bleibt wenn sie benutzt wird.
6 Kleidung
Folgende Röcke:
A: Mini 25-28 cm, bauchfrei, Pofalten sichtbar und fast die
rasierte Spalte
B: Mini 28-30cm, bauchfrei, Pofalten gerade bedeckt, sehr
kurz
C: Mini 30-33cm, bauchfrei, bedeckt gerade den Rand der
Halterlosen
D: Mini 34-37 cm, bedeckt gut den Rand der Halterlosen,
Rand wir beim bücken und sitzen sichtbar
E: Mini 38-41 cm Büro und sonstige Aktivitäten ohne Problem
trotzdem kurz genug das die rasierte Spalte zu sehen ist, wenn die Sklavin
nicht aufpasst
Oberteile:
A: Superdurchsichtiges Oberteil das nichts verbirgt
B: Leicht durchsichtig gegen Licht sind Brüste zu erkennen
C: halbdurchsichtige, Vorhöfe zeichnen sich deutlich ab
(weißer dünner Stoff)
D: Oberteil geöffnet das Brüste mit Nippel von oben oder
durch Ärmelausschnitt sichtbar sind
E: Kurzes Oberteil Brustwarzen werden frei wenn die Sklavin
sich streckt
Schuhe:
A: Absatz mehr als 12 cm
B: Absatz 10-12
C: Absatz 8-10
D: Absatz 6-8 cm
E Turnschuhe
6.1 Der Sklavin ist es immer
ohne Ausnahme untersagt einen Slip oder BH oder
Hemd unter Oberteilen zu
tragen. Alle Oberteile müssen so geschnitten sein, dass sie sich einfach hoch
oder runter ziehen lassen und so die Brüste freilegen. Tragt die Sklavin Mantel
oder Jacke müssen die Brüste darunter immer frei liegen.
6.2 Arbeitskleidung Büro:
Röcke Typ_E__. Die Oberteile
Typ ___E__. Die Schuhe
/Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ__C_. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.
6.3 Arbeitskleidung Kellnern:
Röcke Typ__C_. Die Oberteile Typ __D___. Die schuhe /Stiefel sollen
immer einen hohen Absatz haben Typ_B__.
Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.
6.4 In einem Umkreis von 1000
Metern um die Wohnung: Röcke Typ_A__.
Die Oberteile Typ __A___. Die
schuhe /Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_A__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.
6.5 In der Wohnung,
einschließlich Balkon, ist es der Sklavin untersagt
Kleidung zu tragen. Hier wird
sie aus Respekt vor ihrer Herrin immer ein Halsband tragen.
6.6 Alle übrigen Aktivitäten:.
Röcke Typ_B__. Die Oberteile
Typ __B___. Die schuhe
/Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_B__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.
6.7 Kleidung beim Sport:
Schwimmen: Sollte die Sklavin
zum Schwimmen gehen dann nach Möglichkeit nackt, ist das nicht möglich so trägt
sie einen möglichst knappen Bikini mit String Tanga und Oberteil nur wenn
nötig. Bikinis von www.wickedweasel.com
Tennis/Inline und Ähnliches:
Röcke Typ_B__. Die Oberteile
Typ __C___. Die schuhe
/Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_B__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.
Zum Tennisspielen darf die
Sklavin ausnahmsweise einen dünnen String tragen,
sie wird ihn jedoch auf dem
Hin- und Rückweg zum Tennis weglassen.
Fahrradfahren: Die Sklavin
sitzt hierbei immer direkt auf dem Sattel, nicht auf dem Rock.
Joggen:
6.8 Kleidung im Haus: Befindet
sich die Sklavin im Haus (nicht in der Wohnung) ist zu unterscheiden:
a) auf dem Weg von/nach
draußen gelten die Vorschriften wie oben je nach Ziel. Im Haus ist möglichst
der Rock zu raffen und die Brust freizulegen.
b) Aktivitäten nur im Haus:
ausschliesslich eins der transparenten Kleider ist der Sklavin erlaubt, ihr Halsband
bleibt angelegt.. Fragen danach beantwortet sie wahrheitsgemäss, dass sie das
auf Befehl ihrer Herrin trägt. Wenn Mitbewohner im Haus sie benutzen wollen,
hat Sie die Erlaubnis dazu, muss dieser aber dann danach unverzüglich alles per
e-mail melden. Jeder Bewohner des Hauses darf sie höchstes einmal pro Woche
kostenlos benutzen und auch nur in jeweils in ein loch also fotze, arsch oder
mund. Falls mehr erwünscht wird von ihr
muss der Bewohner dafür zahlen. Blasen 10 €, Ficken 20 €, Anal 30 €. Die Herrin
bestimmt was die Sklavin mit dem Geld zu machen hat. Gleichzeitige Benutzungen
von mehreren Bewohnern sind nicht erlaubt. Benutzungen im Haus finden nur in
den öffentlichen Bereichen (Keller, Treppenhaus, Fahrstuhl) statt.


Sitzen in der Öffentlichkeit: Verhalten
wenn sie angeguckt wird:
Datum,Ort .Unterschrift der sklavinnensau Datum,Ort .Unterschrift der Herrin
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