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Die „Überraschung“

 

Wer länger mit mir zu tun haben möchte und mich zu einer extrem devoten, total perversen und sehr schmerzgeilen Sklavinnensau abrichten möchte, sollte diese kleine „Überraschung“ durchlesen, nach seinen eigenen Wünsche abändern (bitte in einer anderen Farbe) und an mich schicken.

 

 

 

Sklavinnenvertrag

zwischen Sklavin: ............................................................

und

der Herrin_........................................................................

Gültig von sofort bis auf unbestimmte Dauer

 

1 Grundsätzliches

1.1 Die Sklavin hat keinerlei Rechte.

1.2 Die Sklavin geht mit Körper und Geist in den Besitz der Herrin über

2 Rechte/Gebote/Verbote/Strafen

2.1 Die Herrin hat alle Rechte gegenüber seiner Sklavin

2.2 Sie hat alles zu tun was ihre Herrin von ihr verlangst

2.3 Klagen, Meckern, Betteln hat eine strafe der Stufe I-XI zur folge

2.4 Strafen:

I Foto in der Öffentlichkeit (wie die Herrin es wünscht)

II Mich zeigen mindestens 80 Minuten

A. Dabei sind zumindest die brüste deutlich unter einem transparenten T-Shirt oder Bluse zu sehen

B. zusätzlich wird deutlich erkennbar, dass die Sklavin keinen Slip trägt

C. Es ist für alle deutlich zu sehen, dass die Nippel steil und hart stehen

D. Mindestens die Nippel liegen frei

E. Die Sklavin hat sich zusätzlich so zu setzen, dass ihre rasierte Fotze zu sehen ist

III Zeigen und jemanden ansprechen

A. Jemanden nur so ansprechen, also nach dem weg fragen und ähnliches

B. Dabei sich deutlich sichtbar über die Titten streicheln

C. dabei sich geil bewegen und über dem Rock über die Möse fahren

D. Die nackten brüste streicheln

E. sichtbar die Fotze streicheln (also Rock hochschieben)

IV Alles oben Genannte plus etwas was mit Sperma zu tun hat

A. Die Herrin und den Herren fragen ob die Sklavin ihn abwichsen darf

B. Die Herrin fragen ob sie einen fremden abwichsen darf

C.. Von der Herrin einen Mann zugeführt zu bekommen, den die Sklavin abwichsen muss

(A-C: Die Sklavin darf sich das Sperma abwischen)

D-E wie oben die Sklavin muss dass Sperma auf ihrem Körper verteilen, die Herrin bestimmt wie und wo

V Sich als Hure anbieten

A.: Die Sklavin hat sich Männern anzubieten und sich gegen Geld ficken zu lassen

B.: Die Sklavin wird von ihrer Herrin als Nutte angeboten und hat bei den Preisverhandlungen zuzuhören

C.: Die Sklavin hat sich zwei Männern anzubieten denen sie es als Nutte besorgen muss

D..: die Sklavin wird von ihrer Herrin öffentlich für einen fick versteigert

VI nach Anweisung fremde mit oral befriedigen

VII nach Anweisung fremde anal befriedigen

VIII nach Anweisung muss die Sklavin sich ganz hingeben

IX nach Anweisung muss die Sklavin sich verkaufen

X Die Sklavin muss eine Anzeige in einem Kontaktmagazin/Internet  schalten

A.: für Telefonsex

B.: für normalen Sex

C.: für ns, kv usw Sex

D.: für Tiersex (nur Internet)

XI Sich als Tierhure anbieten

A.: einer Frau oder Mann mit Hund.

B.: einem Paar mit Hund/en

C.: einer Frau oder Paar mit größeren Tieren

D.: einer größeren Gruppe mit verschiedenen Tieren

A-D diese wird dir die Herrin vorgeben wer es sein soll oder mit dir gemeinsam im Internet auswählen

2.11 Verweigern einer Aufgabe hat die höchste Bestrafung stufe XI zur folge

2.12 Die Sklavin hat alles in ihrer Macht stehende zu tun, daß die Herrin

befriedigt wird.

2.11 Jeder Kontakt mit anderen Menschen ist genehmigungspflichtig.

2.12 Ausgehen ist genehmigungspflichtig. Wenn die Sklavin nach der Genehmigung fragt, hat sie einen Kleidungsvorschlag zu machen, der von der Herrin beliebig abgeändert werden darf.

2.13 Es ist der Sklavin erlaubt, sich selbst zu befriedigen, nicht jedoch ohne vorherige Genehmigung des Herrn zum Orgasmus zu kommen. Ausnahme: mindestens einmal in der Woche wird sich die Sklavin in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder öffentlichen Platz bis zum Orgasmus befriedigen.

2.14 Die Herrin hat keinerlei Rechenschaft abzulegen.

2.15 Die Sklavin hat sich jeden Tag per email zu melden was sie den ganzen Tag gemacht hat und falls ihr die Herrin aufgaben gegeben hat den Vollzug zu vermelden.

 

3 Tabus

Folgende Dinge sind ausgeschlossen :

3.1 Tod

3.2 Verstümmelungen

3.3 Sachen die der Gesundheit dauerhaft schaden

3.4 Lesbisch in allen Variationen XXX erlaubt, jedoch auch nur mit Erlaubnis der Herrin.

 

 

4 Gegenstände

4.1 Die Sklavin hat alle Gegenstände die die Herrin von ihr verlangt zu

besorgen und alle nicht benötigten zu entsorgen

4.2 Wenn die Sklavin beabsichtigt Kleidung zu kaufen hat sie diese vorher der Herrin zu beschreiben und um Erlaubnis zu fragen

5. Wann immer die Herrin es wünscht wird Sie sie besuchen. Reisekosten können auf Befehl der Herrin durch Dienste der Sklavin an Fremden minimiert werden. Auf der Fahrt hat die Sklavin eins ihrer transparenten Kleider zu tragen. Wenn sie deswegen angemacht wird, kann sie sich gegen Erstattung ihrer Fahrtkosten zur Verfügung stellen.

5.1 Die Sklavin ist durch die Herrin auch verleihbar .  Sie kann sowohl kostenlos an Freunde als auch gebührenpflichtig oder gegen Gegenleistung an Fremde vergeben werden. Die Sklavin hat hier kein Mitspracherecht, kann aber verlangen, dass die Herrin dabei bleibt wenn sie benutzt wird.

6 Kleidung

Folgende Röcke:

A: Mini 25-28 cm, bauchfrei, Pofalten sichtbar und fast die rasierte Spalte

B: Mini 28-30cm, bauchfrei, Pofalten gerade bedeckt, sehr kurz

C: Mini 30-33cm, bauchfrei, bedeckt gerade den Rand der Halterlosen

D: Mini 34-37 cm, bedeckt gut den Rand der Halterlosen, Rand wir beim bücken und sitzen sichtbar

E: Mini 38-41 cm Büro und sonstige Aktivitäten ohne Problem trotzdem kurz genug das die rasierte Spalte zu sehen ist, wenn die Sklavin nicht aufpasst

Oberteile:

A: Superdurchsichtiges Oberteil das nichts verbirgt

B: Leicht durchsichtig gegen Licht sind Brüste zu erkennen

C: halbdurchsichtige, Vorhöfe zeichnen sich deutlich ab (weißer dünner Stoff)

D: Oberteil geöffnet das Brüste mit Nippel von oben oder durch Ärmelausschnitt sichtbar sind

E: Kurzes Oberteil Brustwarzen werden frei wenn die Sklavin sich streckt

Schuhe:

A: Absatz mehr als 12 cm

B: Absatz 10-12

C: Absatz 8-10

D: Absatz 6-8 cm

E Turnschuhe

6.1 Der Sklavin ist es immer ohne Ausnahme untersagt einen Slip oder BH oder

Hemd unter Oberteilen zu tragen. Alle Oberteile müssen so geschnitten sein, dass sie sich einfach hoch oder runter ziehen lassen und so die Brüste freilegen. Tragt die Sklavin Mantel oder Jacke müssen die Brüste darunter immer frei liegen.

6.2 Arbeitskleidung Büro: Röcke Typ_E__. Die Oberteile Typ ___E__. Die Schuhe /Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ__C_. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.

6.3 Arbeitskleidung Kellnern:

Röcke Typ__C_. Die Oberteile Typ __D___. Die schuhe /Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_B__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.

6.4 In einem Umkreis von 1000 Metern um die Wohnung: Röcke Typ_A__. Die Oberteile Typ __A___. Die schuhe /Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_A__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.

6.5 In der Wohnung, einschließlich Balkon, ist es der Sklavin untersagt

Kleidung zu tragen. Hier wird sie aus Respekt vor ihrer Herrin immer ein Halsband tragen.

6.6 Alle übrigen Aktivitäten:. Röcke Typ_B__. Die Oberteile Typ __B___. Die schuhe /Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_B__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.

6.7 Kleidung beim Sport:

Schwimmen: Sollte die Sklavin zum Schwimmen gehen dann nach Möglichkeit nackt, ist das nicht möglich so trägt sie einen möglichst knappen Bikini mit String Tanga und Oberteil nur wenn nötig. Bikinis von www.wickedweasel.com

Tennis/Inline und Ähnliches: Röcke Typ_B__. Die Oberteile Typ __C___. Die schuhe /Stiefel sollen immer einen hohen Absatz haben Typ_B__. Es sei den die Herrin befiehlt etwas anderes.

Zum Tennisspielen darf die Sklavin ausnahmsweise einen dünnen String tragen,

sie wird ihn jedoch auf dem Hin- und Rückweg zum Tennis weglassen.

Fahrradfahren: Die Sklavin sitzt hierbei immer direkt auf dem Sattel, nicht auf dem Rock.

Joggen:

6.8 Kleidung im Haus: Befindet sich die Sklavin im Haus (nicht in der Wohnung) ist zu unterscheiden:

a) auf dem Weg von/nach draußen gelten die Vorschriften wie oben je nach Ziel. Im Haus ist möglichst der Rock zu raffen und die Brust freizulegen.

b) Aktivitäten nur im Haus: ausschliesslich eins der transparenten Kleider ist der Sklavin erlaubt, ihr Halsband bleibt angelegt.. Fragen danach beantwortet sie wahrheitsgemäss, dass sie das auf Befehl ihrer Herrin trägt. Wenn Mitbewohner im Haus sie benutzen wollen, hat Sie die Erlaubnis dazu, muss dieser aber dann danach unverzüglich alles per e-mail melden. Jeder Bewohner des Hauses darf sie höchstes einmal pro Woche kostenlos benutzen und auch nur in jeweils in ein loch also fotze, arsch oder mund.  Falls mehr erwünscht wird von ihr muss der Bewohner dafür zahlen. Blasen 10 €, Ficken 20 €, Anal 30 €. Die Herrin bestimmt was die Sklavin mit dem Geld zu machen hat. Gleichzeitige Benutzungen von mehreren Bewohnern sind nicht erlaubt. Benutzungen im Haus finden nur in den öffentlichen Bereichen (Keller, Treppenhaus, Fahrstuhl) statt.

 


Sitzen in der Öffentlichkeit:                                                      Verhalten wenn sie angeguckt wird:  

  

 

Datum,Ort .Unterschrift der sklavinnensau                                   Datum,Ort .Unterschrift der Herrin

                                                                                                             

 

 

 

 

 

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